Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Wolfau auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur

  1. Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
  2. Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  3. Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur (externer Link)

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Marktgemeinde Wolfau verwendet in ihrer Amtssignatur folgende Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG:

 

 

Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:




 

Elektronische Signaturprüfung bzw. Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur

http://www.signaturpruefung.gv.at
https://pruefung.signatur.rtr.at

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Wolfau

Marktgemeinde Wolfau
Hauptstraße 43
A-7412 Wolfau
Tel: 03356/349-0 Fax: 03356/349-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!