Das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wolfau wurde mit der 1. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 beginnend mit 10. Jänner 2023 zum Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt. Die Pflichten der Tierhalter sind im § 8 der Geflügelpest-Verordnung 2007 geregelt und werden beiliegend kundgemacht.